Mitglied unseres Vereins werden
Mitglied unseres Vereins und Pächter einer Parzelle kann jede erwachsene und unbescholtene Person auf ihren Antrag hin werden. Über die Aufnahme als Mitglied des Vereins entscheidet der Vorstand.
Der Mitgliedsbeitrag, die Pacht und die Nebenkosten sind im Antragsformular für die Mitgliedschaft aufgeführt, welches unter dem Menüpunkt „Downloads“ zu finden ist. Verpachtet wird nur die Parzelle, evtl. vorhandene Lauben sind Eigentum des Vor-Pächters und können von diesem erworben werden. Der Wert vorhandener Lauben und Bepflanzungen wird durch einen Gutachter des Bezirksverbandes jeweils bei Beendigung des Pachtvertrages ermittelt und dokumentiert.
Das Kleingartengelände hat ein Wasserversorgungsnetz, das nicht dem Verein gehört sondern von den Parzellenpächtern in Gemeinschaftsarbeit selbst installiert wurde und mit 250 € je Anschluss bezahlt worden ist. Der neue Pächter einer Parzelle kann dem Vorpächter das Recht, diesen Wasseranschluss zu nutzen, für 250 € abkaufen und nach Pachtende den Wasseranschluss an den Nachpächter für den Betrag von 250 € weiterverkaufen.
Die Abrechnung des Wasserverbrauches erfolgt über einen Wasserzähler, der bei Bedarf von einem Mitglied des Vereins ein- und ausgebaut wird. Der Wasserverbrauch wird einmal jährlich abgelesen und abgerechnet. Das Wasser stammt aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, darf aber nicht als Trinkwasser genutzt werden weil das Wasserleitungsnetz im Kleingartengelände nicht von einem öffentlichen Wasserversorger betrieben wird.
Die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder sind in unser Satzung und der Gartenordnung aufgeführt, die ebenso wie der Pachtvertrag unter dem Menüpunkt „Downloads“ zu finden sind.
Interessenten für eine Mitgliedschaft in unserem Verein empfehlen wir zunächst den Aufnahmeantrag, den Pachtvertrag, die Satzung und die Gartenordnung unter dem Menüpunkt „Downloads“ herunter zu laden und gründlich zu lesen. Im nächsten Schritt kann dann ein Besichtigungstermin mit Vorstandsmitgliedern unter den angegebenen Telefonnummern oder der Mail-Adresse vereinbart werden.
Gute und weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen unseres Kleingärtnervereins wie zum Bundeskleingartengesetz finden sie unter folgender Adresse: https://schrebergarten-ratgeber.de